Artikel 1 Begriffsbestimmungen
- In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:
- Verkäufer: Biodom Benelux
- Käufer: der Vertragspartner von Biodom Benelux
- Das Angebot: das schriftliche Angebot des Verkäufers an den Käufer zum Abschluss eines Kaufvertrags in Bezug auf ein im Angebot genanntes System
- Der Kaufvertrag: die rechtzeitig für einverstanden unterzeichnete E-Mail-Nachricht oder das zurückgeschickte Angebot/Auftragsbestätigung
- Das System: das Gefüge der im Angebot genannten beweglichen Sachen
- Ausländischer Käufer: die im Ausland ansässige Gegenpartei des Verkäufers
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, die der Verkäufer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten eingeht und wobei er verkauft, wie Käufer von ihm kaufen.
Artikel 2 Angebot, Kaufvertrag, Preise
- Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Angebote und Preisangaben des Verkäufers unverbindlich, lauten in Euro und sind einschließlich MwSt.
- Zwischen den Parteien kommt ausschließlich ein Kaufvertrag in Bezug auf die Sache zustande, wenn die Annahme des Angebots den Verkäufer innerhalb von 2 Monaten nach Datum des Angebots erreicht hat, danach entfallen das Angebot und die darin enthaltene Anbietung.
- Der Verkäufer ist berechtigt, jede Änderung der Faktoren, die den Preis der Sache beeinflussen können, wie Ankaufspreise, Währungskurse, Ein- und Ausfuhrzölle, Versicherungsprämien, Frachttarife und sonstige Abgaben und Steuern, an den Käufer weiterzugeben, der Käufer ist befugt, den Kaufvertrag durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen, es sei denn, dass ausbedungen ist, dass die Lieferung länger als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.
- Der Verkäufer ist immer befugt, gesetzliche Preiserhöhungen durchzuführen. Das Recht des Käufers, den Kaufvertrag zu kündigen, gilt nicht im Falle einer gesetzlichen Preiserhöhung.
Artikel 3 Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, haben Zahlungen mittels Vorauszahlung zu erfolgen.
- Bei einer vereinbarten Anzahlung ist der Verkäufer erst nach Eingang der Anzahlung verpflichtet, die Sache zu bestellen, zu versenden oder herzustellen (herstellen zu lassen).
- Sobald die Sache bereitsteht, ist der Käufer verpflichtet, den Restbetrag zu zahlen. Spätestens am Tag der Lieferung der Sache hat der Käufer den Restbetrag an den Verkäufer zu zahlen.
- Nach dem Verfallsdatum ist der Käufer von Rechts wegen im Verzug und der Verkäufer hat das Recht, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Der Verkäufer berechnet die Zinsen auf den zu zahlenden Betrag ab dem Moment, an dem der Käufer im Verzug ist, bis der Betrag völlig gezahlt worden ist. Die Kosten für eine Erinnerung, Mahnung und Aufforderung betragen jedes Mal 100,00 € und gehen auf Rechnung des Käufers.
- Der Verkäufer hat das Recht, die vom Käufer geleisteten Zahlungen an erster Stelle zur Minderung der Kosten, anschließend zur Minderung der offenen Zinsen und zum Schluss zur Minderung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verwenden. Der Verkäufer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer für die Zurechnung der Zahlung eine andere Reihenfolge bestimmt. Der Verkäufer kann die völlige Tilgung der Hauptsumme verweigern, wenn dabei nicht ebenfalls die offenen Zinsen und Inkassokosten gezahlt werden.
6. Wenn der Käufer ein Verbraucher ist, werden nach dem niederländischen „Beschluss über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten“, wie in Absatz 4 von Artikel 6:96 des niederländischen BGB festgelegt, Inkassokosten in Rechnung gestellt. Dabei ist bestimmt, dass die Sache sich auf eine aus dem Vertrag ergebende Verpflichtung zur Zahlung einer Geldsumme bezieht, oder dass von einer Vergütung zum Ersatz eines Schadens, der sich aus einem Feststellungsvertrag ergibt, die Rede ist, oder dass es sich um eine Verpflichtung zur Zahlung einer Geldsumme handelt, die in eine Verpflichtung zur Ersatzentschädigung im Sinne von Artikel 6:87 des niederländischen BGB umgesetzt ist. Wenn der Auftraggeber nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, gilt ohne Weiteres die Erhöhung der Inkassokosten um die MwSt.
Die geltenden Tarife für Inkassokosten sind:
| • Mindesttarif | € 40,00 | |
| • 15% auf die ersten | € 2.500,00 | |
| • 10% auf die nächsten | € 2.500,00 | |
| • 5% auf die nächsten | € 5.000,00 | |
| • 1% auf die nächsten | € 190.000,00 | |
| • 0,5% auf den darüber hinausgehenden Teil der Hauptsumme, mit einem Maximum von | € 6.775,00 |
Wenn der Käufer eine juristische Person ist oder eine natürliche Person, die in der Ausübung eines Berufs oder Betriebes handelt, wird Anspruch auf außergerichtliche Inkassokosten von 15% der fälligen Hauptsumme erhoben, mit einem Minimum von 75,00 €.
Artikel 4 Lieferung
- Die vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist ein Indiz und keine Ausschlussfrist. Für den Verkäufer ist die Lieferfrist nicht verbindlich. Die angegebene Lieferfrist beginnt im Moment des Eingangs der Anzahlung.
- Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht, einen Schadenersatz zu fordern, es sei denn, dass diese Überschreitung durch ernsthaftes Fehlverhalten oder Vorsatz seitens des Verkäufers verursacht worden ist.
- Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, dass die Überschreitung der Lieferfrist mehr als 2 Monate beträgt.
- Die Sache geht ab dem Moment der Lieferung an die vom Käufer bezeichnete Anschrift auf Gefahr des Käufers. Wenn nicht anders vereinbart, entspricht die bezeichnete Anschrift der vom Käufer im Vertrag angegebenen Anschrift.
Artikel 5 Mangel seitens des Käufers
- Sollte der Käufer den auf dem Käufer ruhenden Verpflichtungen, darunter die nicht rechtzeitige Zahlung, nicht nachkommen, oder sich weigern, an der Zustellung mitzuarbeiten, ist der Verkäufer, nach einer schriftlichen Inverzugsetzung mit einer Frist von 8 Tagen, berechtigt, den Vertrag außergerichtlich zu kündigen und der Käufer ist verpflichtet, an den Verkäufer ein sofort fälliges Bußgeld von 10% des vereinbarten Kaufpreises, einschließlich der Zustellungskosten und der MwSt., zu zahlen, unvermindert des Rechts des Verkäufers, den erlittenen Schaden dem Käufer gegenüber geltend zu machen.
- Sollte der Käufer vor dem Zeitpunkt der Zustellung für zahlungsunfähig erklärt oder zur Schuldensanierung Natürliche Personen (WSNP) zugelassen werden oder sich in Zahlungsaufschub befinden, wird dieser Vertrag sofort gekündigt und der Käufer ist verpflichtet, das in Absatz 1 genannte Bußgeld zu zahlen, das sodann mit den bereits angezahlten Beträgen verrechnet werden kann.
Artikel 6 Eigentumsvorbehalt
- Die Sache bleibt das Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer allen sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Verpflichtungen nachgekommen ist.
- Es ist dem Käufer verboten, das Eigentumsrecht der Sache an Dritte zu übertragen oder an Dritte zu verpfänden oder gegenüber Dritten in Bezug auf die Sache Sicherheiten zu leisten, bis der Käufer allen sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Verpflichtungen nachgekommen ist.
Artikel 7 Reklamationen/Mängel
Reklamationen und/oder Mängel müssen innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Waren dem Verkäufer schriftlich und per Einschreiben (oder E-Mail) gemeldet werden.
Artikel 8 Garantie
- Der/die Hersteller der gelieferten Sachen gibt Garantie auf Teile des Systems. Der Verkäufer erteilt dem Käufer eine gleiche Garantie.
- Der Verkäufer erteilt, vorbehaltlich der Bestimmung in Absatz 1, keine weiteren Garantien, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
Artikel 9 Subvention
- Sofern der Käufer Anspruch auf eine Subvention erheben kann, muss der Käufer diese Subvention selbst beantragen. Die Nichtgewährung der Subvention ist kein Grund zur Kündigung dieses Vertrags.
- Ein laufender Subventionsantrag berechtigt nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen.
- Der Verkäufer ist auf keinerlei Weise haftbar, wenn keine Subvention gewährt wird.
Artikel 10 Montage
- Der Käufer sorgt selbst für die Montage/Installation. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, die Sache/Sachen von einem anerkannten Installateur montieren/installieren zu lassen.
- Sollte der Käufer die Sache/Sachen installieren lassen, kann der Käufer von den beim Verkäufer vorhandenen Listen mit Monteuren/Installateuren Gebrauch machen.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die Montage-/Installationsvorschriften gleichzeitig mit der Sache/den Sachen zu liefern. Sollte der Käufer oder ein von ihm eingeschalteter Dritte sich nicht an die Montagevorschriften halten, entfällt die in Artikel 8.1 genannte Garantie völlig.
- Der Verkäufer ist bei der Montage auf keinerlei Weise Partei und lediglich an der Lieferung der Liste beteiligt. Der Käufer bürgt nicht für die vom Verkäufer getroffene Wahl.
- Der Verkäufer schließt jede Haftung im Rahmen der Montage/Installation aus, außer wenn von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit seitens des Verkäufers oder dessen Mitarbeiter und der Geschäftsführung die Rede ist oder wenn die untaugliche Montage/Installation durch einen Mangel im Sinne von Artikel 8.1 verursacht wird.
Artikel 11 Haftung
- Der Verkäufer ist, vorbehaltlich der Bestimmung in Artikel 8.1, nicht haftbar für sichtbare und/oder unsichtbare Mängel, die nach der Zustellung entstanden sind.
- Der Verkäufer ist nicht haftbar für Mängel, die bei der Montage/Installation der Sache entstanden sind, es sei denn, dass diese Mängel unter die in Artikel 8.1 genannte Garantie fallen.
- Sofern der Verkäufer aufgrund des Vertrags oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haftbar ist, beschränkt der Verkäufer diese Haftung auf die Höhe des in Artikel 2 genannten Kaufpreises minus der dem Käufer gewährten Subvention.
- Der Verkäufer ist lediglich für direkte Schäden haftbar. Der Verkäufer ist auf jeden Fall nicht haftbar für Betriebsschaden, wie Umsatzverluste, entgangener Gewinn, zusätzliche Arbeitsstunden.
Artikel 12 Schlussbestimmung
- Der Verkäufer ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Verkäufer wird den Käufer über die Änderungen und/oder Ergänzungen schriftlich informieren.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der KvK (niederländische IHK) in Roermond unter der Nummer 60702877 hinterlegt.
- Es gilt immer die übergebene Fassung, bei nicht erfolgter Übergabe gilt die zuletzt hinterlegte Fassung zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Kaufvertrags.
- Sollte eine Bestimmung aus dem Kaufvertrag oder den einschlägigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sein, finden der Kaufvertrag und die einschlägigen allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen weiterhin ungekürzt Anwendung.